Dritte Schweizerische Konferenz der Schlichtungsbehörden in Mietsachen

Grenchen, 12.06.2008 - Am 12. Juni 2008 fand in Grenchen die dritte Schweizerische Tagung der Schlichtungsbehörden in Mietsachen statt. Die vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) koordinierte Tagung zu Fragen des Mietrechts und der Tätigkeit der Schlichtungsbehörden wurde von rund 250 Fachpersonen besucht.

Im Zentrum der Veranstaltung standen bevorstehende Änderungen im Bereich des Mietrechts. Cipriano Alvarez, Leiter des Bereichs Recht des BWO, informierte über den in diesem Herbst erstmals zur Anwendung gelangenden einheitlichen Referenzzinssatz, der bei Mietzinsanpassungen aufgrund von Hypothekarzinsänderungen künftig gelten wird, sowie über den Stand der Arbeiten zu einer generellen Mietrechtsre­vision. Rechtsanwalt Niklaus Theiler, Obwalden, erläuterte den Entwurf für eine neue Schweizerische Zivilprozessordnung und Jacques Ansermet orientierte über die Erfahrungen mit dem in der Westschweiz geltenden Rahmenmietvertrag, dessen Allgemeinverbindlicherklärung im Laufe dieses Sommers erneuert werden soll.

Des Weitern referierte Rechtsanwalt Beat Rohrer, Zürich, über Rechtsfragen im Zusammenhang mit Mietzinsanpassungen nach umfassenden Überholungen und Rechtsanwalt David Lachat, Genf, über Probleme bei der Begründung von Kündigungen.

Nachdem im Jahre 2002 in Genf eine erste nationale Tagung stattgefunden hatte, wurde im Jahre 2006 erstmals in Grenchen eine Folgeveranstaltung organisiert, die auf grosses Interesse stiess. Das für das Mietrecht  verantwortliche BWO hat deshalb die Koordination der dritten Schweizerischen Tagung der Schlich­tungsbehörden übernommen. Die Veranstaltung wurde von rund 250 Mitgliedern von Schlichtungsbehörden aus der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin be­sucht.


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