Bundesrat optimiert Wohnungspolitik
Bern, 15.05.2013 - Der Bundesrat hält an den Leitlinien seiner Wohnungspolitik fest und optimiert diese. So will er den gemeinnützigen Wohnbauträgern den Zugang zu Bauland erleichtern und die Laufzeit der Wohnkostenbeiträge im bestehenden Förderungsprogramm verlängern. Um die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum zusätzlich zu fördern, soll das Gespräch mit Kantonen, Städten und Gemeinden in den Bereichen Raumplanung sowie Planungs- und Baurecht intensiviert werden. Zudem wird eine Förderung des Wohnbaus über das Raumplanungsgesetz (RPG) geprüft. Damit erschwinglicher Wohnraum erhalten bleibt, soll unter anderem untersucht werden, wie bei energetischen Gebäudesanierungen die Bedürfnisse der Mieterschaft besser berücksichtigt werden können. Eingriffe in die Preisbildung auf dem Wohnungsmarkt lehnt der Bundesrat ab. Dies sind die Hauptergebnisse einer Aussprache, die der Bundesrat am 15. Mai 2013 betreffend Massnahmen im Wohnungswesen geführt hat.
Der Bundesrat will an den Grundsätzen seiner bisherigen Wohnungspolitik festhalten. Die marktwirtschaftliche Versorgung mit Wohnraum hat sich unter verschiedenen konjunkturellen Vorzeichen bewährt. Der grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung steht generell qualitativ guter und auch bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung; so ist das Verhältnis der Wohnungskosten zum Einkommen in den letzten Jahren stabil geblieben. Selbst in der jüngsten Phase von Wohnungsknappheit hat es sich gezeigt, dass der Markt funktioniert: Waren 2002 knapp 29‘000 neue Wohnungen gebaut worden, kamen 2011 rund 47‘000 neue Einheiten auf den Markt. In einigen Städten und Agglomerationen besteht jedoch weiterhin ein Mangel an preisgünstigen Wohnungsangeboten. Deshalb sollen die bestehenden, marktergänzenden Förderprogramme massvoll ausgebaut und der gemeinnützige Wohnungsbau gestärkt werden.
Der Bundesrat hat sich in einer Aussprache mit zahlreichen Massnahmen befasst, die auf die Bereitstellung beziehungsweise auf die Erhaltung von preisgünstigen Wohnungen abzielen. Davon sollen mehrere umgesetzt oder im Detail geprüft werden. Eine Anpassung der Wohnraumförderungsverordnung (WFV) soll es ermöglichen, dass gemeinnützige Wohnbauträger (Wohnbaugenossenschaften, Stiftungen) Darlehen aus dem mit Bundesmitteln dotierten Fonds de roulement nicht nur für den Neubau und die Erneuerung von Wohnungen, sondern auch für den Kauf von geeignetem Bauland beanspruchen können. Zudem sollen die Bedingungen für diese Darlehen (maximaler Betrag, Zinssatz, Amortisationsdauer) besser auf die jeweiligen Bedürfnisse des gemeinnützigen Investors ausgerichtet werden. Um den einkommensschwachen Bewohnerinnen und Bewohnern von Liegenschaften, die auf der Basis des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) gefördert wurden, den Verbleib in ihrer Wohnung länger zu ermöglichen, will der Bundesrat die Laufzeit der Wohnkostenbeiträge von aktuell 19 auf 21 Jahre ausweiten.
Weiter soll der wohnungspolitische Dialog zwischen dem Bund und den Kantonen, Städten und Gemeinden vertieft werden, um die gegenseitige Kenntnis von Massnahmen und deren Koordination zu verbessern. Zudem wird eine Förderung des Wohnbaus über das Raumplanungsgesetz (RPG) geprüft, beispielsweise durch die gesetzliche Verankerung eines Förderungsziels oder über die Ausgestaltung der Mehrwertabgabe. Eine weitere Massnahme sieht Vorgaben betreffend Wohnungsmarkt und Wohnungsversorgung an die Richtpläne der Kantone vor. Im Zusammenhang mit den notwendigen energetischen Sanierungen von Wohngebäuden besteht die Gefahr des Verlustes von preisgünstigen Wohnungen, weshalb eine Anpassung des Gebäudeprogramms geprüft und bei der Inanspruchnahme von Fördergeldern die Transparenz verbessert werden sollen. Weiter will der Bundesrat eine Revision des Mietrechts prüfen, bei der die Bekanntgabe des Vormietzinses ein Element darstellen könnte. Schliesslich sollen gemäss Bundesrat die von angespannten Wohnungsmärkten betroffenen Kantone und Gemeinden mit eigenen Massnahmen aktiver werden. Zu diesem Zweck soll der preisgünstige und gemeinnützige Wohnungsbau in die tripartite Strategie der schweizerischen Agglomerationspolitik aufgenommen werden. Mit einem vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erarbeiteten „Werkzeugkasten" will man die zuständigen Instanzen für das Thema sensibilisieren und über Massnahmen zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum informieren.
Die Nachfrage nach Wohnraum hat in den letzten Jahren vor allem in den Städten und stadtnahen Regionen stark zugenommen. Dafür verantwortlich sind unter anderem das Bevölkerungswachstum aufgrund der Zuwanderung, der gestiegene Wohnflächenkonsum der einheimischen Bevölkerung, die Abnahme der Haushaltgrössen sowie die Vorliebe für das Wohnen im urbanen Umfeld. Angesichts der vor allem in den Regionen Genfersee, Zürich, Basel und Zentralschweiz stark gestiegenen Angebotspreise für Miet- und Eigentumswohnungen, sind von verschiedener Seite Massnahmen gefordert worden. So hat der Nationalrat am 19. März 2013 ein Postulat (12.3662) überwiesen, das vom Bundesrat die Prüfung von Massnahmen verlangt, mit welchen den negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf dem Wohnungsmarkt begegnet werden soll.
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Ernst Hauri,
Direktor Bundesamt für Wohnungswesen BWO,
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