Bundesrat will gemeinnützige Wohnbauträger unterstützen

Bern, 30.08.2017 - Der Bundesrat will den Fonds de Roulement für die Darlehensgewährung an gemeinnützige Wohnbauträger mit 250 Millionen Franken aufstocken. Er hat am 30. August 2017 dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Auftrag erteilt, eine Botschaft zur Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ und zu einem eng mit ihr zusammenhängenden Erlassentwurf auszuarbeiten.

Mit dem Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus reagiert der Bundesrat auf die Volksinitiative “Mehr bezahlbare Wohnungen“. Dabei stützt er sich auf die am 12. Juli 2017 zu Ende gegangene Vernehmlassung über einen Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken, in der 47 zustimmende und 11 ablehnende Stellungnahmen eingegangen sind. Zugestimmt haben 24 Kantone, vier politische Parteien sowie drei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete. Zwei politische Parteien lehnen den vorgeschlagenen Bundesbeschluss ab. Bei den Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Organisationen halten sich Zustimmung und Ablehnung in etwa die Waage.

Der Bundesrat hatte bereits am 25. Januar 2017 entschieden, die am 18. Oktober 2016 eingereichte Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ zur Ablehnung zu empfehlen. Die darin vorgeschlagenen Instrumente und Ziele stellen einen unangemessenen und unnötigen Eingriff in die insgesamt gut funktionierende Wohnungsversorgung dar.

Mit dem vorgeschlagenen Rahmenkredit soll der bestehende Fonds de Roulement zugunsten der gemeinnützigen Wohnbauträger über eine Zeitdauer von 10 Jahren weiter geäufnet werden. Gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) werden aus dem Fonds de Roulement verzinsliche Darlehen für den Neubau, die Erneuerung oder den Erwerb von preisgünstigen Wohnungen ausgerichtet. Seit 2003 konnten durchschnittlich 1500 Wohnungen pro Jahr unterstützt werden. Der Rahmenkredit würde es erlauben, die Förderung in den kommenden Jahren auf diesem Niveau fortzusetzen.

Die zu erarbeitende Botschaft zur Volksinitiative und zu dem eng mit ihr zusammenhängenden Erlassentwurf muss dem Parlament bis 18. April 2018 unterbreitet werden.


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