Der Bundesrat ändert die Verordnung zum Mietrecht

Bern, 29.04.2020 - Der Bundesrat hat am 29. April 2020 eine Änderung der Verordnung zum Mietrecht verabschiedet. Sie tritt per 1. Juni 2020 in Kraft. Der neue Artikel 6c der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) sieht vor, dass die Vermieterschaft die Kosten eines Energiesparcontracting (ESC) unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkosten verrechnen darf. Durch diese Möglichkeit sollen Energiesparmassnahmen bei Mietliegenschaften gefördert werden, ohne die Mieterschaft finanziell zu belasten.

Energetische Gebäudesanierungen im Mietbereich stellen eine grosse Herausforderung dar und bilden einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 und des Pariser Klimaabkommens. Entsprechend gefragt sind energetische Sanierungsmassnahmen, die ohne Mehrbelastung der Mieterschaft umgesetzt werden können. Das ESC bietet entsprechende Möglichkeiten. Die neue VMWG-Bestimmung erlaubt es, dieses Potenzial zu nutzen.

Das ESC ist ein Vertrag, mit dem sich ein Energiedienstleister (Energy Service Company, ESCO) gegenüber einem Eigentümer verpflichtet, den Energieverbrauch einer Liegenschaft durch geeignete technische und allenfalls bauliche Massnahmen zu senken. Die neue Verordnungsbestimmung gilt sowohl für Wohn- als auch für Geschäftsliegenschaften. Sie erlaubt es, die ESC-Kosten als Nebenkosten unter bestimmten Voraussetzungen und für eine Zeitdauer von höchstens zehn Jahren weiterzugeben.

Mit den Voraussetzungen für die Weitergabe von ESC-Kosten wird sichergestellt, dass den Mietenden kein finanzieller Mehraufwand entsteht und dass keine grösseren Unterhaltsaufwendungen als Nebenkosten überwälzt werden können. Für die Vermieterschaft bietet der ESC eine Steigerung des Gebäudewerts sowie eine Einsparung von Investitionskosten. Zudem kann durch die vermehrte Umsetzung von Energiesparmassnahmen ein positiver Effekt für die Umwelt und eine Verminderung des CO2-Ausstosses im Gebäudebereich erwartet werden.

Die neue VMWG-Bestimmung wird am 1. Juni 2020 in Kraft treten. Das Ende der Heizperiode bildet einen geeigneten Zeitpunkt für die Umsetzung von Energiesparmassnahmen, die im Rahmen eines ESC mit einem Dienstleister vereinbart werden. Veränderungen im Mietverhältnis, die sich daraus ergeben, müssen mit dem vom Kanton genehmigten Formular für einseitige Vertragsänderungen angezeigt werden.


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