Weniger neue Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen

Grenchen, 23.03.2021 - Die Zahl der neuen Schlichtungsverfahren ging im zweiten Halbjahr 2020 um gut 300 auf 13 419 zurück. Im Jahresvergleich lag die Zahl der Neueingänge leicht über dem Wert vom Vorjahr, im langjährigen Vergleich jedoch innerhalb der üblichen Bandbreite. Die Zahl der erledigten Fälle betrug im zweiten Halbjahr 2020 13 164, das sind 1324 mehr als im Vorsemester.

Den paritätischen Schlichtungsbehörden im Mietwesen geht die Arbeit nicht aus: Im Jahr 2020 wurden insgesamt 27 169 Schlichtungsverfahren neu eingeleitet, 1426 mehr als im Vorjahr. Ein Grund dafür ist womöglich die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes vom 2. März 2020 auf 1,25 Prozent. Bereits bei früheren Veränderungen des hypothekarischen Referenzzinssatzes wurden vergleichbare Entwicklungen beobachtet.

Auch ist denkbar, dass die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, insbesondere die Einschränkungen und Schliessungen von Geschäften, Restaurants etc., zu mehr Schlichtungsverfahren geführt haben könnten. Oder aber die Fristverlängerung bei Zahlungsverzug der Mieterin oder des Mieters hat sich auf die Schlichtungsverfahren ab dem 2. Halbjahr 2020 ausgewirkt. Diese Massnahme war Teil der Covid-19-Verordnung Miete und Pacht, die bis am 31. Mai 2020 in Kraft war.

Die Zahlen für das zweite Halbjahr 2020 zeigen sowohl bei den Neueingängen als auch bei den erledigten Fällen signifikante kantonale Unterschiede. Den stärksten Zuwachs hatten die Kantone Genf und Tessin zu verzeichnen. In den Kantonen Luzern, Basel-Landschaft und Aargau gingen die Neueingänge hingegen merklich zurück.

Kantonale Unterschiede bestehen auch bei den erledigten Fällen. Deutlich mehr als im Vorsemester haben die Kantone Zürich, Genf, Bern und Basel als erledigt gemeldet. Eine differenzierte Analyse der erledigten Fälle zeigt im zweiten Halbjahr eine leichte Zunahme der Sachverhalte der Mietzinssenkung (+ 2.6 %), Forderung auf Zahlung (+ 2.6 %) und Mängel an der Mietsache (+ 1.6 %). Im Mehrjahresvergleich lässt sich allerdings keine signifikante Erhöhung feststellen.

Insgesamt waren im zweiten Halbjahr 21 457 Verfahren zu behandeln (Pendenzen des Vorsemesters und Neueingänge). Eine Einigung zwischen den Parteien durch Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug wurde in 7583 Fällen erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 57,6 Prozent der 13 164 erledigten Verfahren. Bei 16,7 Prozent der Verfahren bzw. in 2194 Fällen kam es zu keiner Einigung, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte.

In der Berichtsperiode wurden zudem 662 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen. Der Anteil an den erledigten Fällen beläuft sich auf 5,0 Prozent. Demgegenüber wurden 281 Urteilsvorschläge abgelehnt, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung führte und 2,1 Prozent der erledigten Fälle entsprach.

In 81 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken und damit 0,6 Prozent der erledigten Fälle wurde ein Entscheid getroffen.

2363 Fälle wurden anderweitig durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt. Der Anteil an den erledigten Fällen beträgt 18,0 Prozent.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).


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