Seit dem 1. Januar 2016 müssen Rechnungen an die Bundesverwaltung, die den Vertragswert von 5‘000 Franken übersteigen, elektronisch eingereicht werden.
Die elektronische Rechnung ist die einfache, sichere, kostengünstige und schnelle Art der Rechnungsstellung. Anstatt Ihre Rechnung zu drucken und mit der Post an die Bundesverwaltung zu senden, übermitteln Sie Ihre Rechnungsdaten elektronisch. Sie sparen Zeit, Geld und Ihre Rechnung kann zügig und durchgängig digital verarbeitet werden.