Chronologie 1997-2010

14.09.2010
Der Nationalrat hat am 14.09.2010 zum zweiten Mal beschlossen, nicht auf das Geschäft einzutreten. Damit ist die Revisionsvorlage definitiv gescheitert.

24.6.2010
Die Rechtskommission des Nationalrates hat am 24. Juni 2010 beantragt, auf den Nichteintretensbeschluss vom 25. Mai 2009 zurückzukommen. Im Rahmen der Detailberatung hat die Kommission im Besonderen beantragt, die Mietzinse auf den allgemeinen Landesindex der Konsumentenpreise zu stützen.

17.6.2010
Der Ständerat ist am 17. Juni 2010 auf die Vorlage eingetreten. Inhaltlich weicht der Beschluss nur leicht von der Vorlage des Bundesrates ab.

23.4.2010
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat am 23. April 2010 die Vorlage zur Revision des Mietrechts angenommen. Die Kommissionsmehrheit schliesst sich weitgehend dem Entwurf des Bundesrates an.

25.05.2009
Der Nationalrat hat am 25.05.2009 beschlossen, nicht auf das Geschäft einzutreten.

26.03.2009
Die Rechtskommission des Nationalrates hat am 26. März 2009 die Vorlage des Bundesrates abgelehnt und beantragt dem Plenum, nicht auf das Geschäft einzutreten.

12.12.2008
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2008 den Entwurf zur Änderung des Mietrechtes im Obligationenrecht gutgeheissen und die dazugehörende Botschaft verabschiedet. Die Gesetzesänderung bezweckt den
Systemwechsel von der Kostenmiete zur Index- und Vergleichsmiete. Dadurch werden die Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen losgelöst.

19.09.2008
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2008 von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zu einer Mietrechtsrevision Kenntnis genommen. Er beauftragte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), einen Entwurf zur Änderung des Obligationenrechts bezüglich Miete sowie die dazugehörende Botschaft auszuarbeiten.

27.02.2008
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2008 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, bei den Kantonen, Parteien und interessierten Organisationen bis 31. Mai 2008 das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer Änderung des Obligationenrechts bezüglich Miete durchzuführen.

28.11.2007
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung zum Mietrecht verabschiedet. Sie tritt per 1. Januar 2008 in Kraft. Für die Mietzinsgestaltung wird nicht mehr der Hypothekarzinssatz der einzelnen Kantonalbanken, sondern ein für die ganze Schweiz geltender Referenzzinssatz massgebend sein. Der neue Referenzzinssatz gelangt voraussichtlich ab 1. September 2008 zur Anwendung. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die bisherige Regelung. Energetische Sanierungen von Wohn- und Geschäftsräumen werden wie wertvermehrende Investitionen behandelt und berechtigen zu Mietzinserhöhungen.

13.11.2007
Die Organisationen der Mietenden und Vermietenden in der Schweiz einigen sich an einer von Frau Bundesrätin Leuthard geleiteten Sitzung auf folgende Grundsätze:
Die Mietzinse sollen in Zukunft der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise folgen und nicht mehr vom Verlauf der Hypothekarzinsen abhängig sein. Der Wechsel von einem Modell der Kostenmiete zu einem Indexsystem soll die Mietzinsgestaltung vereinfachen und transparenter machen. Die Missbräuchlichkeit von Anfangsmietzinsen soll anhand von Vergleichsmieten überprüft werden. Das BWO wird beauftragt, einen ausformulierten Entwurf zur Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht auszuarbeiten. Dieser soll im Hinblick auf eine Vernehmlassung möglichst bald dem Bundesrat unterbreitet werden. 

18.09.2007
Die Arbeitgruppe der involvierten Verbände empfiehlt eine Änderung der Verordnung zum Mietrecht. Bezüglich einer Änderung des Obligationenrechtes haben sich bei den Fragen der Indexierung und der Vergleichsmiete die Standpunkte angenähert. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung bestehen jedoch noch wichtige Differenzen, die Gegenstand von weiteren Verhandlungen sind. 

01.03.2007
Die Departementschefin beauftragt das BWO, zusammen mit Fachleuten der involvierten Verbände bis zum Sommer 2007 konkrete Revisionsvorschläge zu erarbeiten.

16.11.2006
In der Eidg. Kommission für Wohnungswesen werden mögliche Revisionspunkte auf
Verordnungsstufe erstmals diskutiert.

29.09.2006
Der Bundesrat beauftragt das EVD, einen Entwurf zu einer Revision der Mietrechtverordnung auszuarbeiten. Die laufenden Revisionsarbeiten auf Gesetzesstufe werden nicht weiter verfolgt.

31.03.2006
Abschluss der Vernehmlassung

02.12.2005
Bundesrat beschliesst, den Revisionsvorschlag in die Vernehmlassung zu schicken

03.11.2004
Behandlung eines neuen Revisionsvorschlages wird in der Eidg. Kommission für Wohnungswesen (EKW) aufgenommen

08.02.2004
Das Volk lehnt die Revision ab

18.05.2003
Volk und Stände lehnen die Volksinitiative ab

03.04.2003
Referendum gegen Revision wird eingereicht

13.12.2002
Parlament verabschiedet revidiertes Mietrecht

15.09.1999
Botschaft des Bundesrates über den indirekten Gegenvorschlag

14.03.1997
Einreichung der Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" durch den
Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband

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Letzte Änderung 08.01.2016

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