Mietrechtsrevision 2007-2010

Am 12.12.2008 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Mietrecht verabschiedet und an das Parlament weitergeleitet. Nachdem der Nationalrat am 25.05.2009 beschlossen hatte, nicht auf das Geschäft einzutreten, hat der Ständerat am 17. Juni 2010 den Entwurf des Bundesrats mit leichten Änderungen gutgeheissen. Der Nationalrat hat aber am 14.09.2010 zum zweiten Male beschlossen, nicht auf das Geschäft einzutreten. Damit ist die Revisionsvorlage definitiv gescheitert.

Im Zusammenhang mit Kündigungen besteht im Mietrecht eine Lösung, die von Mietenden und Vermietenden in den Grundzügen akzeptiert ist. Hingegen gehen die Meinungen bei den Mietzinsregeln auseinander. Den Vermietern ist es heute erlaubt, den Mietzins an Veränderungen der Zinssätze für Hypothekardarlehen anzupassen. Damit ist die Gefahr verbunden, dass Mieterhöhungen jeweils zügig, Senkungen aber nicht oder nur zögerlich vorgenommen werden. Die Beseitigung dieser Bindung zwischen dem Mietzins und dem Hypothekarzinssatz war das Hauptziel der Revision.

Neu sollte es den Vermietern von Wohnungen und Geschäftsräumen dafür erlaubt sein, die Mietzinse jährlich an den Verlauf der Teuerung anzupassen. Mit dieser Änderung wären die Mietzinse zwar nicht günstiger geworden. Ihr Verlauf wäre aber ruhiger geworden und plötzliche Anstiege nicht mehr zu erwarten gewesen.

Ob der Anfangsmietzins gerechtfertigt ist, wäre neu anhand der Mietzinse vergleichbarer Wohnungen ermittelt worden. Eine Mietzinserhöhung nach einem Eigentümerwechsel wäre unzulässig.

Mit der Ablehnung der Revisionsvorlage durch das Parlament bleibt im wesentlichen weiterhin das 1990 in Kraft getretene Mietrecht massgebend. Dieses ist in der Praxis zwar eingespielt, weist jedoch Schwachstellen auf. Insbesondere entspricht es hinsichtlich der Mietzinsgestaltung aufgrund der Entwicklung der Hypothekarzinssätze nicht mehr der wirtschaftlichen Realität. Mit einer Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) führte der Bundesrat deshalb am 1. Januar 2008 einen in der ganzen Schweiz anwendbaren Referenzzinssatz für Mietzinsanpassungen aufgrund von Hypothekarzinsänderungen ein. Dies hat die problematischen Auswirkungen der Anbindung der Mietzinse an die Hypothekarzinse zwar etwas entschärft, jedoch nicht grundlegend beseitigt.

Weitere Informationen

Medienmitteilungen

12.12.2008

Entwurf zur Revision des Mietrechtes verabschiedet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2008 den Entwurf zur Änderung des Mietrechtes im Obligationenrecht gutgeheissen und die dazugehörende Botschaft verabschiedet. Die Gesetzesänderung bezweckt den Systemwechsel von der Kostenmiete zur Index- und Vergleichsmiete. Dadurch werden die Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen losgelöst.

https://www.bwo.admin.ch/content/bwo/de/home/mietrecht/mietrecht--politik/mietrechtsrevision-2007-2010.html