Rahmenmietverträge

Ein Rahmenmietvertrag ist eine Vereinbarung, mit welcher die Vermieter- und Mieterverbände gemeinsam Musterbestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Mietverhältnisse über Wohn- und Geschäftsräume aufstellen.

Die Vertragsparteien eines Rahmenmietvertrags können dem Bundesrat beantragen, dass in der Vereinbarung teilweise von zwingenden Bestimmungen des Mietrechts abgewichen werden darf. Erstreckt sich der Geltungsbereich auf das Gebiet mehrerer Kantone, können die Vertragsparteien dem Bundesrat (andernfalls den kantonalen Behörden) beantragen, dass der Rahmenmietvertrag allgemeinverbindlich erklärt wird; die allgemeinverbindlichen Bestimmungen sind dann für alle Mietverhältnisse des Geltungsbereichs zwingend. In beiden Fällen führt das Bundesamt für Wohnungswesen BWO die für den Entscheid des Bundesrates nötigen Verfahren durch. Wenn sich der Geltungsbereich eines Rahmenmietvertrags auf das Gebiet eines einzelnen Kantons oder auf einen Teil desselben beschränkt, ist der Kanton für die Durchführung des Verfahrens und die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit zuständig. Für die Gültigkeit der kantonalen Allgemeinverbindlicherklärung ist die Genehmigung des Bundesrates erforderlich.

Rahmenmietvertrag für die Westschweiz

Der Rahmenmietvertrag gilt für die Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura und die sieben französischsprachigen Bezirke des Kantons Wallis. Der Bundesrat hat am 20. Juni 2014 die Allgemeinverbindlichkeit des Rahmenmietvertrags für die Westschweiz erneuert. Die seit dem 1. Juli 2008 geltenden Bestimmungen blieben unverändert. Der Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Rahmenmietvertrags für die Westschweiz und über die Abweichung von zwingenden Bestimmungen des Mietrechts ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten und galt bis am 30. Juni 2020. Mit Ablauf der Frist ist die Allgemeinverbindlicherklärung dahingefallen.
Der Rahmenmietvertrag für die Westschweiz als solcher bleibt bis zur rechtswirksamen Kündigung durch eine der Vertragsparteien anwendbar.

Allgemeinverbindlich erklärter Rahmenmietvertrag für den Kanton Waadt

Im Kanton Waadt gilt zusätzlich ein kantonaler Rahmenmietvertrag. Die Bestimmungen des Westschweizer Rahmenmietvertrags sind in den kantonalen Rahmenmietvertrag integriert worden.
Der Staatsrat des Kantons Waadt hat den kantonalen Rahmenmietvertrag «Dispositions paritaires romandes et règles et usages locatifs du Canton de Vaud » mit Entscheid vom 27. Mai 2020 für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2026 für allgemeinverbindlich erklärt. Anlässlich der Sitzung vom 24. Juni 2020 hat der Bundesrat die kantonale Allgemeinverbindlicherklärung genehmigt und für vier Regelungen des kantonalen Rahmenmietvertrags eine Abweichung vom zwingenden Mietrecht bewilligt. Der Bundesratsbeschluss ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten und ist bis am 30. Juni 2026 wirksam.

Weitere Informationen

https://www.bwo.admin.ch/content/bwo/de/home/mietrecht/rahmenmietvertrag.html