Wohnen und Energiemangel

Die Energiepreise sind in der Schweiz in jüngerer Zeit stark gestiegen. Die Ausgaben für das Heizen und das Warmwasser bilden einen wesentlichen Bestandteil der Mietnebenkosten. Für diese gilt mehrheitlich eine Abrechnungsperiode von Juli bis Juni des Folgejahres. Die Energiekostenentwicklung wird daher vor allem nach der Jahresmitte 2023 spürbare Auswirkungen haben, wenn einem Grossteil der Miethaushalte die Nebenkostenabrechnung zugestellt wird.

Die Mietparteien können die Entwicklung der Energiepreise nicht beeinflussen. Jedoch hat jeder Haushalt die Möglichkeit, Energie zu sparen, um dem Anstieg der Heizkosten entgegenzuwirken. Dies ist besonders dort der Fall, wo eine verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) zur Anwendung kommt. Grundsätzlich zahlt sich ein geringerer Energieverbrauch aber bei allen Abrechnungsmodellen aus. Energiespartipps für Haushalte können auf verschiedenen Websites staatlicher sowie privater Organisationen bezogen werden:


Mietrechtliche Fragen

Im Zusammenhang mit dem Energiekonsum in Mietliegenschaften können sich verschiedene rechtliche Fragestellungen ergeben. Solche und Antworten dazu sind in der untenstehenden Zusammenstellung aufgeführt:

Letzte Änderung 30.12.2022

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