Reduktion der CO2-Emissionen

Die klimapolitischen Ziele der Schweiz und die Energiestrategie des Bundes verlangen eine Reduktion der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs. Das Wohnungswesen bietet mit seinen diesbezüglich hohen Anteilen für die Zielerreichung wichtige Ansatzpunkte. Dazu stehen unterschiedliche Richtlinien im Neubaubereich sowie für energetische Sanierungen im Gebäudebestand zur Verfügung.

Emissionsszenarien
Kein Klimaschutz (RCP8.5): Klimaschutzmassnahmen werden nicht ergriffen. Trotz des technischen Fortschritts nehmen daher die klimawirksamen Emissionen stetig zu – und mit ihnen die Erwärmung.

Konsequenter Klimaschutz (RCP2.6): Mit einer umgehend eingeleiteten Senkung der Emissionen auf praktisch Null wird der Anstieg der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre bis etwa in 20 Jahren gestoppt. Damit lassen sich die Ziele des Pariser Klimaabkommens von 2015 wahrscheinlich erreichen und die globale Erwärmung auf zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zustand begrenzen.
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Breites Spektrum von Massnahmen

Ein beträchtlicher Teil des Energieverbrauchs fällt auf den Gebäude- und Wohnbereich. Noch immer wird eine überwiegende Mehrheit aller Wohnungen mit fossilen Brennstoffen beheizt. Um die Energie- und Klimaziele zu erreichen, zu welchen sich unser Land mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls und des Abkommens von Paris bekennt, hat der Bund Massnahmen zugunsten der Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien definiert. Das im Januar 2001 lancierte Programm «EnergieSchweiz» wird in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt und unterstützt u.a. die Vereine «Minergie» und «Label Energiestadt».

Umsetzungshoheit bei den Kantonen

Für die Förderung im Gebäudebereich sind die Kantone zuständig. Der Bund selber kennt keine direkten Fördermassnahmen bezüglich energetische Gebäudesanierungen oder zur vermehrten Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme. Mit Geldern aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanziert der Bund seit 2010, und noch bis 2025, das nationale Gebäudeprogramm, welches von den Kantonen umgesetzt wird.

Schwierige Vereinbarkeit sozialer und umweltpolitischer Ziele

Energiepolitischen Massnahmen können unerwünschte Wirkungen auf die Wohnsituation zur Folge haben. Energetische Sanierungen verursachen Mietzinserhöhungen, die mit den Einsparungen bei den Nebenkosten oft nicht gedeckt werden können, auch aufgrund der aktuell tiefen Energiepreise. Für viele Bewohnerinnen und Bewohner geht also die Rechnung nicht auf: der geringere Energiekonsum ist für sie mit Mehrkosten verbunden. Dies ist besonders problematisch für Haushalte, die mit einem sehr kleinen Einkommen über die Runde kommen müssen. Somit besteht ein Konflikt zwischen energiepolitischen Anliegen und den sozialen Zielen der Wohnungspolitik. Zu dessen Überwindung braucht es weitergehende Bemühungen, um Energiesparen und bezahlbarer Wohnraum in Einklang zu bringen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 19.05.2021

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