Direkte Förderung

Der Bundesrat hat im Februar 2007 beschlossen, auf Direktdarlehen zu verzichten. Die Artikel 12 und 24 des Wohnraumförderungsgesetzes WFG, welche die gesetzliche Basis der Direktdarlehen bilden, werden nicht mehr angewendet.

https://www.bwo.admin.ch/content/bwo/de/home/wohnraumfoerderung/wfg/direkte-foerderung.html