In Zusammenarbeit mit den beiden Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus hat das Bundesamt für Wohnungswesen BWO eine Arbeitsgruppe eingesetzt und auf der Basis von Artikel 8 der Wohnraumförderungsverordnung (WFV, SR 842.1) ein einfaches Kostenmietmodell entwickelt. Die Anwendung dieses Modells ist ausschliesslich für Liegenschaften gemeinnütziger Wohnbauträger angedacht, die eine (indirekte) Förderhilfe des Bundes erhalten haben. Im Zentrum stehen sogenannte Darlehen aus dem Fonds de roulement, die der zinsgünstigen Restfinanzierung von Neu- und Umbauten sowie dem Erwerb von Liegenschaften dienen. Das Modell soll idealerweise Eingang in die Wohnfördergesetzgebung des Bundes finden.

Wir laden Sie herzlich dazu ein, bis spätestens am 31. Oktober 2022 zum Merkblatt und den weitergehenden Erläuterungen des Kostenmietmodells Stellung zu nehmen und den Fragekatalog auszufüllen. Bitte senden Sie Ihre Rückmeldung an kostenmiete@bwo.admin.ch. Die beigelegte Excel-Tabelle «Modell Kostenmiete - Vergleichsberechnung» erlaubt Ihnen zudem eine erste Gegenüberstellung zu Ihren eigenen Berechnungsansätzen.
Das BWO wird das Kostenmietmodell interessierten Personen am Montag, den 19. September 2022 (Deutsch) bzw. Dienstag, den 20. September 2022 (Französisch) auf virtuellem Weg vorstellen. Dabei sollen auch allfällige Fragen geklärt werden. Für diesen Anlass können Sie sich über die Rubrik «Virtuelle Infoveranstaltung» anmelden.
Dokumente
Modell einer Kostenmiete für vom Bund geförderte Wohnungen (DOCX, 135 kB, 12.08.2022)Fragekatalog Vernehmlassung
Letzte Änderung 12.08.2022
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