Seit dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs (NFA) am 1.1.2008 leistet der Bund keine Beiträge mehr für Wohnungserneuerungen auf Grund des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (WS).
Die Kantone Graubünden, Obwalden, Uri, Waadt und Wallis haben je ein Nachfolgegesetz erlassen, mit dem die Wohnungserneuerung weiterhin unterstützt wird.
Bitte melden Sie sich direkt bei den zuständigen kantonalen Amtsstellen.