Die Wohnungspolitik des Bundes basiert auf einem Verfassungsauftrag (Art. 108 BV). Als Ausführungsgesetz diente bis 2003 das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974. Dieses wurde vom Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom 21. März 2003 abgelöst.
Artikel 109 der Bundesverfassung beauftragt zudem den Bund, Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen zu erlassen. Als Ausführungsgesetze dienen das Obligationenrecht (Miete) vom 15. Dezember 1989 sowie das Bundesgesetz über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung vom 23. Juni 1995.