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Veröffentlicht am 3. September 2024

Kurzzeitvermietung und Buchungsplattformen

Dieses Informationsportal hat zum Zweck, der öffentlichen Hand eine Hilfestellung für die Festlegung und Umsetzung von lenkenden Massnahmen im Zusammenhang mit der wiederholten kurzzeitigen Vermietung von Wohnraum via Buchungsplattformen zu geben.

Kanton Genf

Der Kanton Genf mit seiner dynamischen Wirtschaft und internationalen Ausstrahlung zieht zahlreiche Reisende an, die häufig aus geschäftlichen Gründen nach Genf kommen. Da Buchungsplattformen Übernachtungen in Wohnungen anbieten, die normalerweise für die Dauermiete gedacht sind, verstärken sie den Wohnungsmangel im Raum Genf zusätzlich. Deshalb hat der Kanton 2018 entschieden, die wiederholte kurzzeitige Vermietung auf 90 Tage pro Jahr zu beschränken. Um die Umsetzung der neu geschaffenen Regeln zu erleichtern, hat der Kanton Genf auf dem Internet zudem entsprechende Informationen aufgeschaltet.

Kanton Waadt

Seit über 20 Jahren ist der Wohnraum im Kanton Waadt knapp, weshalb inzwischen diverse Instrumente und Massnahmen eingeführt wurden, um den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern und den bestehenden Mietwohnungsbestand zu erhalten. Seit 2022 verfügt der Kanton im Bereich der Parahotellerie zusätzlich zum bestehenden Dispositiv über eine Regulierung für die Vermietung über Online-Plattformen.

Gemeinde Interlaken

Seit dem Aufkommen der Online-Buchungsplattformen ist in der Gemeinde Interlaken die Zahl der Zweitwohnungen stark gestiegen. Gleichzeitig ist das Wohnungsangebot für die ortsansässige Bevölkerung zurückgegangen und die Immissionen in den Wohnquartieren sind gestiegen. Deshalb hat die Gemeindeverwaltung einen Massnahmenkatalog erarbeitet, um die auf diesen Plattformen angebotenen Übernachtungsmöglichkeiten zu erfassen und sie je nach Gemeindegebiet spezifisch zu regeln.