Massnahmen durchsetzen
Der Erfolg von Massnahmen zur Regulierung hängt massgeblich davon ab, wie verständlich, kontrollierbar und sanktionierbar sie sind. Die Erfahrungen zeigen, dass dafür der Zugang zu relevanten Daten wichtig ist, ebenso wie eine klare Kommunikation, ausreichende personelle Ressourcen und wenn möglich eine Kooperation mit den Plattformen.
Die Durchsetzung sollte ab Beginn der Massnahmenplanung mitgedacht werden. Geeignete Massnahmen wie die Einführung einer Registrierungspflicht oder die Pflicht zur Beschilderung von touristisch genutzten Immobilien (siehe Praxisbeispiel Interlaken) können die Kontrolle der Einhaltung von Vorgaben deutlich vereinfachen.
Durchsetzung ist herausfordernd
Die Durchsetzung von Massnahmen stösst mitunter an Grenzen. Manche Massnahmen sind schwer überprüfbar und der Zugang zu belastbaren Daten ist aufwändig. Ob zum Beispiel eine Wohnung tatsächlich mehr als 90 Tage im Jahr vermietet wird, ist oft nur schwer kontrollierbar. Und um mögliche Umgehungshandlungen zu erschweren, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Buchungsplattformen nötig.
Die Durchsetzung sollte deshalb als fortlaufender Lernprozess verstanden werden, in dem unterschiedliche Behörden im Erfahrungsaustausch voneinander profitieren können. Selbstverständlich können aber nicht alle Verwaltungen den gleichen Aufwand leisten. Es gilt, den richtigen Mittelweg zwischen Wirksamkeit, Effizienz und Verhältnismässigkeit zu finden.
Gute Kommunikation als Grundvoraussetzung
Eine klare Kommunikation verhindert Missverständnisse, reduziert Verstösse aus Unwissen und fördert Eigenverantwortung. Weil viele kurzzeitvermietende Privatpersonen keine Erfahrungen aus dem Gastgewerbe mitbringen, müssen Behörden im besonderen Masse sicherstellen, dass die Informationen zur Regulierung verständlich formuliert und leicht zugänglich sind. Kommunikation ersetzt zwar keine Kontrolle, sie schafft aber die Grundlage für Akzeptanz und Mitverantwortung.
Mehr zur zielgruppengerechten Kommunikation mit Praxisbeispielen
Kooperation mit Buchungsplattformen
Regulierung lässt sich vor allem dann effizient umsetzen, wenn Plattformen selbst Teil des Vollzugs werden. In London werden Mietobjekte auf Airbnb nach 90 gebuchten Tagen pro Jahr automatisch gesperrt. Um Missbrauch oder Fehlfunktionen zu erkennen, müssen die Behörden trotzdem Stichproben-Kontrollen durchführen.
In der Schweiz ist es bisher noch keiner Behörde gelungen, eine automatische Sperrung von Unterkünften zu erreichen. Kooperationen mit Buchungsplattformen sind aber auch hierzulande möglich: In einigen Gemeinden, Städten und Kantonen werden bei Buchungen auf Airbnb automatisch die Kurtaxen erhoben und mit Buchungsdaten an die Verwaltungen weitergeleitet.
Eine EU-Verordnung vom Mai 2024 verpflichtet Buchungsplattformen zur Datentransparenz gegenüber Behörden und sieht eine zentrale digitale Infrastruktur vor, damit Daten zu Kurzzeitvermietungen erhoben und ausgetauscht werden können. In den teilnehmenden Ländern werden die Plattformen verpflichtet, Inserate ohne Identifikationsnummer zu löschen. Die Vermietenden müssen Daten zu ihren Buchungen in der digitalen Infrastruktur eintragen. Damit wird die Durchsetzung für Kommunen in EU-Staaten, die sich dieser Lösung anschliessen, vereinfacht.
Konsequenzen bei Missachtung
Kantone, Städte und Gemeinden können bei Verstössen gegen die Regulierungsmassnahmen geeignete Sanktionen ergreifen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie hierfür vorgängig eine hinreichende gesetzliche Grundlage schaffen.
Beispielweise können sie Bussen aussprechen oder Bewilligungen entziehen. Verstösse gegen Nutzungsbeschränkungen, Meldepflichten oder Verbote können unter Umständen mit verwaltungsrechtlichen Massnahmen geahndet werden.
Entscheidend für die Praxis ist eine konsequente, zugleich aber verhältnismässige Anwendung. Ebenso wichtig ist Transparenz – veröffentlichte Richtlinien, klare Abläufe und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen stärken das Vertrauen.
