Gemeinde Lantsch/Lenz
Das Bündner Dorf Lantsch/Lenz ist ein beliebter Ferienort, doch der Druck durch Zweitwohnungen belastet den lokalen Wohnungsmarkt. Die Gemeinde setzt sich deshalb gezielt für bezahlbaren Wohnraum für die Dorfbevölkerung ein und unterstützt dabei aktiv die lokale Wohnbaugenossenschaft.

Lenken - Anteile in Nutzungsplanung, Kauf- und Vorkaufsrecht
Finanzieren - Abgabe von kommunalem Land, Darlehen / Beiträge an gemeinnützige Bauträger
Warum fördert Lantsch/Lenz preisgünstigen Wohnraum?
Lantsch/Lenz liegt auf einer Sonnenterrasse im Albulatal. Die Bergwelt und die nahegelegenen Schneesportgebiete machen die Gemeinde zu einem beliebten Ferienort, in dem Zweitwohnungen gefragt sind. Der lokale Wohnungsmarkt wird dadurch verzerrt, da die Käuferinnen und Käufer von Zweitwohnungen tendenziell finanzstärker sind als Einheimische. Dies verringert das bezahlbare Wohnangebot für die lokale Bevölkerung. Die Gemeinde hat bereits früh auf die Situation reagiert und Massnahmen zum Schutz von Erstwohnungen umgesetzt. Das 2016 in Kraft getretene Zweitwohnungsgesetz hat diese inzwischen grösstenteils abgelöst. Es besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf, denn obwohl in Lantsch/Lenz keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen, können altrechtliche Wohnungen noch in Zweitwohnungen umgewandelt werden. Bezahlbarer Wohnraum bleibt für die Dorfbevölkerung daher weiterhin ein wichtiges Anliegen, das die Gemeinde bewusst fördert.

Wie fördert Lantsch/Lenz preisgünstigen Wohnraum?
Unterstützung für Erstwohnende
Um die Bevölkerung zu unterstützen, hat die Gemeinde den Anteil an Zweitwohnungen reglementiert. Schon vor der Verabschiedung des Zweitwohnungsgesetzes musste in der Dorfzone mindestens die Hälfte der neu geschaffenen Wohnungen Erstwohnungen sein. Dazu gibt es eine eigene Wohnzone für Einheimische, die ausschliesslich für Erstwohnungen reserviert ist. Mit ihrer Nutzungsplanung schützt die Gemeinde Erstwohnende vor der Konkurrenz durch Zweitwohnende. In der Folge nimmt der Preisdruck auf die Einheimischen ab. Um die finanzielle Hürde weiter zu senken, übernimmt Lantsch/Lenz zwei Prozent der Anschlussgebühren, maximal 7'000 Franken, wenn Erstwohnende neuen Wohnraum bauen.
Investition in Wohnbaugenossenschaft
2010 hat sich die Wohnbaugenossenschaft Lantsch/Lenz gegründet, um das Mehrfamilienhaus Sudem Vischnanca zu realisieren. Die Gemeinde hat den gemeinnützigen Bauträger auf mehreren Ebenen unterstützt: Sie hat ihm kommunales Land im Baurecht abgetreten und Genossenschaftsanteile im Wert der Anschlussgebühren erworben. Dadurch ist die Gemeinde die grösste Anteilseignerin. 2016 hat die Wohnbaugenossenschaft das Projekt fertiggestellt. Seitdem bietet sie Erstwohnenden acht preisgünstige Mietwohnungen in unterschiedlichen Grössen an. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem und so plant die Wohnbaugenossenschaft bereits weitere Mehrfamilienhäuser. Die Gemeinde unterstützt dies, indem sie kommunales Land umgezont und im Baurecht abgegeben hat. Dabei verpflichtet sie die Wohnbaugenossenschaft, das Land innerhalb von acht Jahren zu überbauen – andernfalls steht der Gemeinde ein Kaufrecht zu.

Welche Erfahrungen hat Lantsch/Lenz gemacht?
Die Gemeinde hat über die Jahre viele Erfahrungen sammeln können. Manche Massnahmen brauchten etwas Zeit, bis sie Wirkung zeigten. Bis in der Wohnzone für Einheimische beispielsweise die ersten Projekte entstanden, dauerte es nach Inkrafttreten des Zonenplans weitere drei Jahre. Inzwischen ist die Zone nun vollständig bebaut. Einiges würde die Gemeinde heute auch anders machen. So hat sie früher kommunales Land mit der Auflage verkauft, dass es mindestens 25 Jahre lang für Erstwohnungen genutzt werden muss. Aus heutiger Sicht ist die Abgabe von Land im Baurecht die bessere Alternative, da die Gemeinde so langfristig ihren Einfluss behält.

Das Gebäude der Wohnbaugenossenschaft Lantsch/Lenz war von Anfang an sehr beliebt, die Wohnungen wurden problemlos vermietet. Zudem ergab sich eine gute Durchmischung: Familien mit Kindern, Senioren, Alleinstehende. Die Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen bleibt weiterhin gross, deshalb plant die Wohnbaugenossenschaft bereits das nächste Projekt. Wir als Gemeinde setzen grosse Hoffnung darauf und unterstützen sie.
Erfolgsfaktoren
- Abgabe von kommunalem Land im Baurecht verknüpft mit der Auflage, Erstwohnungen zu erstellen
- Finanzielle Anreize für Einheimische und Wohnbaugenossenschaften
Herausforderungen
- Wenn die Gemeinde kommunales Land verkauft, kann sie zwar mittelfristige Auflagen machen, verliert langfristig aber an Einfluss.