Von 1975 bis 2001 hat der Bund auf der Grundlage des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) den Wohnungsbau und den Eigentumserwerb gefördert. Seit 2003 werden Bundeshilfen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG) gewährt. Direkte Hilfen (Darlehen) wurden sistiert. Die Förderung beschränkt sich im Moment auf indirekte Hilfen für Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Wohnbauträger. Einige Kantone haben eigene Förderprogramme.


Beziehungsnetz «Wohnraumförderung»

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