Die Wohnraumförderung des Bundes erfolgt nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG). Sie beschränkt sich im Moment auf indirekte Hilfen für Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Wohnbauträger. Direkte Hilfen (Darlehen) wurden sistiert. Einige Kantone und Gemeinden haben eigene ergänzende Förderprogramme. Von 1975 bis 2001 förderte der Bund den Wohnungsbau und den Eigentumserwerb auf der Grundlage des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG). Diese Hilfen hatten eine lange Laufzeit, so dass bis heute noch nicht alle ausgelaufen sind. Die letzten werden noch bis im Jahr 2030 betreut. Danach sind alle WEG-Hilfen beendet bzw. es werden keine Verbilligungsbeiträge mehr gewährt.


Beziehungsnetz «Wohnraumförderung»

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