Das Wohnungs-Bewertungs-System WBS ist ein Instrument zum Planen, Beurteilen und Vergleichen von Wohnbauten. Mit 25 Kriterien wird in den drei Bereichen Wohnstandort, Wohnanlage und Wohnung der Gebrauchswert ermittelt. Dabei stehen der konkrete Nutzen sowie der Mehrwert für die Bewohnerschaft im Vordergrund.
Cover der Broschüre
Spider-Diagramm einer WBS-Bewertung
Anwendungsbereiche
Beim Planen stehen weniger die lineare Systematik des WBS als vielmehr einzelne Themen zur Sensibilisierung für relevante Merkmale eines hohen Gebrauchswerts von Wohnbauten im Zentrum. Die Themen und Kriterien von Wohnstandort, Wohnanlage und Wohnung schaffen einen Überblick und dienen im Planungsprozess als Inspirations-, Diskussions- und Entscheidungsgrundlage.
Die Beurteilung, die im WBS-Tool vorgenommen wird, dient der Ermittlung des Gebrauchswerts von Wohnbauten. Das Vorgehen folgt einer Systematik, die in den drei Bereichen Wohnstandort, Wohnanlage und Wohnung in 25 Kriterien gegliedert ist. Anhand einer Selbstdeklaration werden in einem schrittweisen Vorgehen die Quantität, das Potenzial, die Qualität sowie allfällige Innovationen der einzelnen Kriterien ermittelt. Jedes Kriterium ergibt maximal 4 Punkte, der Gebrauchswert kann damit maximal 100 Punkte betragen. Höchstens 5 Punkte können für Innovationen angerechnet werden. Die addierten Einzelresultate ergeben den Gebrauchswert und zeigen die Qualität des Wohnobjekts.
Beim Vergleichen wird der Gebrauchswert in einen Kontext gestellt. Die Auswertung über eine Infografik (Spider-Diagramm) stellt die drei Bereiche Wohnstandort, Wohnanlage und Wohnung sowie die einzelnen Kriterien K1–K25 und Innovationspunkte in ihren gegenseitigen Bezügen dar. Zudem können die ermittelten Gebrauchswerte mit den Beispielbewertungen anderer Wohnbauten verglichen werden.
Das WBS ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage zur Förderung des preisgünstigen Wohnraums durch Bund und Kantone und dient als Prüfungsinstrument. Informationen zur Förderung von Wohnbauten mit Mitteln aus der Wohnraumförderung des Bundes können unter der Rubrik Wohnraumförderung eingeholt werden.
Rahmenbedingungen
Wird das Wohnungs-Bewertungs-System WBS als Instrument zum Planen, Beurteilen, Vergleichen oder Fördern eingesetzt, sind Rahmenbedingungen einzuhalten.
Die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Planungs- und Bauvorschriften sowie die Normen der Fachverbände regeln wichtige Anforderungen an die Wohnbauten.
Wohnbauten und deren Nahumgebung sind nach der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» (insbesondere Kategorie II: Bauten mit Wohnungen, Kapitel 9 und 10) hindernisfrei zu projektieren. Somit sollen Hauszugänge, Erdgeschosswohnungen, Nebenräume wie gemeinsame Abstellräume oder Trocknungsräume sowie mit Aufzügen erschlossene Obergeschosse hindernisfrei erreichbar sein. Die Mindestmasse für die Erschliessung sollen in allen Wohnungen berücksichtigt werden.
Für die Planung und Beurteilung von Wohnbauten wird eine angemessene Grundausstattung vorausgesetzt. Prinzipiell ist die Grundausstattung für Wohnbauten nach dem WBS einzuhalten. Kann sie in einzelnen Bereichen nicht nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit, dies durch innovative und qualitätsvolle Lösungsansätze zu kompensieren.
Ja, damit ein Projekt beurteilt werden kann, müssen folgende Rahmenbedingungen zwingend eingehalten werden: – Die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Planungs- und Bauvorschriften sowie die Normen der Fachverbände – Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» (insbesondere Kategorie II: Bauten mit Wohnungen, Kapitel 9 und 10). Hierzu ist generell zu erwähnen, dass Projekte angepasst werden müssen, die nicht bei sämtlichen Türen eine nutzbare Durchgangsbreite von 80cm aufweisen oder die keinen Sanitärraum aufweisen, der hindernisfrei zugänglich und nutzbar ist. So sollte auch die Position des WCs so gewählt werden, dass es an einer Seite eine Wand hat, an die bei Bedarf ein Haltegriff montiert werden kann.
Nicht zwingenden Charakter, jedoch als empfehlenswert eingestuft sind folgende Bedingungen: – Türen zum Abstellbereich bzw. Sanitärbereich nach aussen öffnend. – Zimmerbreiten weisen mit Vorteil ein Mindestmass von ≥300cm auf.
Kriterienkatalog
In den drei Bereichen Wohnstandort, Wohnanlage und Wohnung werden Wohnbauten anhand von 25 Kriterien differenziert untersucht.
Glossar
Im Glossar werden die Schlüsselbegriffe des WBS erklärt und die Nettowohnflächen, Zimmergrössen, Nutzungsbereiche und entsprechenden Ausstattungen definiert.
WBS-Tool
Das WBS-Tool dient allen interessierten Personen, ein Wohnobjekt alleine oder im Team zu bewerten.
Beispielbewertungen
Die WBS-Beispielbewertungen erlauben den Vergleich mit Wohnobjekten, die einen hohen Gebrauchswert aufweisen. Der ermittelte Gebrauchswert wird jeweils durch die Kriterienliste und zusätzlich mit einer Infografik dargestellt.
Das Wohnungs-Bewertungs-System WBS hat seine Ursprünge in den 1970er Jahren, als 1974 mit dem Wohnraum- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG; SR 843) eine gesetzliche Grundlage für die Wohnraumförderung des Bundes eingeführt wurde. Es galt damals, ein Instrumentarium für die nachvollziehbare, objektive und vergleichbare Beurteilung von Gesuchen um Finanzierungshilfen zu entwickeln.
Das WBS wird in regelmässigen Abständen inhaltlich überarbeitet, wobei die aktuellsten Entwicklungen des Wohnungsbaus einfliessen.
Das WBS wird an die veränderten Lebensgewohnheiten angepasst. Mit nunmehr 39 Kriterien wird es zu einem einfachen Planungs-, Beurteilungs- und Vergleichswerkzeug.
Das Wohnungs-Bewertungs-System dient dem Bundesamt für Wohnungswesen BWO für die Beurteilung von Wohnbauten bei Vollzug des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes WEG.