Kommunizieren
Eine Gemeinde kann mit weiteren Akteurinnen und Akteuren des Wohnungsmarktes kommunizieren. Gezielte Beratungsgespräche und Verhandlungen können dabei helfen, Eigentümer- und Bauträgerschaften für den Erhalt oder die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum zu gewinnen. Vor allem für kleine und mittlere Gemeinden lohnen sich Partnerschaften mit Gemeinden in der Region. So können sie den Aufwand reduzieren und einen grösseren Erfahrungsschatz aufgebauen..
9. Verhandlungen
Kurzbeschrieb
- Gemeinde sucht das Gespräch mit Eigentümerschaften und Investierenden, um mit diesen über die Realisierung oder den Erhalt von preisgünstigem Wohnraum zu verhandeln.
- Win-Win-Situation zwischen den Zielen der Gemeinde und denjenigen von Eigentümerschaften und Investierenden wird gesucht.
- Oft kombiniert mit anderen Massnahmen, z.B. Abgabe von kommunalem Land, Nutzungsprivilegien als Anreiz, Anteile in der Nutzungsplanung
Voraussetzungen
Keine kommunale Gesetzesgrundlage für Verhandlungen an sich notwendig, aber Zustimmung der kommunalen Gremien zu daraus folgenden Handlungen wie Landkauf, Landabtausch oder Nutzungsprivilegien zwingend.
Aufwand
- Finanzieller Aufwand tief (keine Investitionen erforderlich) bis hoch (in Kombination mit weiteren Massnahmen, z.B. Landerwerb)
- Organisatorischer Aufwand tief bis hoch (abhängig von Komplexität des Projekts)
Zeitliche Wirkung
Kurz- bis langfristig
Eingriff in das Privateigentum
Eingriff allenfalls über Verhandlungsergebnis und auf freiwilliger Basis
Hinweise zur Umsetzung
- Gemeinde muss den Grundeigentümerschaften Vorteile anbieten können, z.B. Tauschgeschäfte, Nutzungsprivilegien (siehe auch Nutzungsprivilegien als Anreiz), finanzielle Anreize, Gewährleistung von Rechtssicherheit
- Gegenseitiges Vertrauen als Voraussetzung für Verhandlungen
- Klare Definition der Ziele im Vorfeld notwendig
- Verhandlungen finden in vertraulichem Rahmen statt, mit allen Beteiligten abgestimmte, transparente Information der Bevölkerung ist für Akzeptanz zentral
Erfolgsfaktoren
- Verhandlungsgeschick und Kenntnisse der Bedürfnisse der Investierenden und Eigentümerschaften
- Regelmässige Sensibilisierung von Eigentümerschaften für das Thema sowie langjährige Kontinuität und Erfolgsbeispiele können die Verhandlungsbereitschaft erhöhen
Beispiele
10. Beratung
Kurzbeschrieb
- Gemeinde berät oder sensibilisiert interessierte Eigentümerschaften, Investierenden oder Mietende zum Erhalt oder zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum.
- Beispiele:
- Grundeigentümer werden bei einem Landverkauf auf mögliche gemeinnützige Kaufinteressenten aufmerksam gemacht
- Beratung von Eigentümerschaften, wie kostengünstig gebaut und saniert werden kann
- Bekanntmachen neuer Wohnformen mit tiefen Wohnkosten (kollektive Wohnformen, etc.)
Voraussetzungen
- Keine spezifische kantonale oder kommunale Gesetzesgrundlage notwendig
- Zustimmung der kommunalen Gremien (z.B. Gemeinderat, Gemeindeparlament) zu notwendigen Finanzmitteln
Aufwand
- Finanzieller Aufwand tief bis mittel
- Organisatorischer Aufwand tief (Sensibilisierung) bis hoch (themenspezifische Beratungen, Entwicklung von Beratungskonzepten und Materialien, Aufbau eigener Beratungsstellen)
Zeitliche Wirkung
Mittel- bis langfristig
Eingriff in das Privateigentum
Kein Eingriff, respektive auf freiwilliger Basis
Hinweise zur Umsetzung
- Aufstellen von klaren Kriterien für die Beratung (Zielgruppe, Aufgaben, Form, Qualität)
- Beratung kann von Gemeindeverwaltung angeboten werden, an Dritte in Auftrag gegeben werden oder in Zusammenarbeit mit Verbänden und Genossenschaften erfolgen
- Aufbau einer Beratungsstelle, allenfalls in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden / Kanton sinnvoll, um organisatorischen Aufwand zu reduzieren und Know-how zu teilen
Erfolgsfaktoren
- Regelmässige Sensibilisierung für das Thema kann Bereitschaft erhöhen.
- Anliegen kann in bestehende Informationskanäle integriert werden.
