Bundeshilfen bis 2001 (WEG)

Am 31. Dezember 2001 wurde die Wohnbauförderung nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) eingestellt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Hilfen, die vorher zugesichert wurden. Sie werden bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit von in der Regel 25 Jahren weitergeführt, und das WEG stellt für sie die weiterhin gültige Rechtsgrundlage dar.
Aktuell unterstehen immer noch rund 6000 Wohnungen dem WEG.

Weitere Informationen

https://www.bwo.admin.ch/content/bwo/de/home/wohnraumfoerderung/weg.html