Bundeshilfen nach WEG (bis 2001)

Am 31. Dezember 2001 wurde die Wohnbauförderung nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) eingestellt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Hilfen, die bis dahin zugesichert wurden. Sie werden bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit weitergeführt, und das WEG stellt für sie die weiterhin gültige Rechtsgrundlage dar.

Weitere Informationen

https://www.bwo.admin.ch/content/bwo/de/home/wohnraumfoerderung/weg.html