Am 31. Dezember 2001 wurde die Wohnbauförderung nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) eingestellt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Hilfen, die vorher zugesichert wurden. Sie werden bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit von in der Regel 25 Jahren weitergeführt, und das WEG stellt für sie die weiterhin gültige Rechtsgrundlage dar.
Aktuell unterstehen immer noch rund 7000 Wohnungen dem WEG.
Aktuelle Informationen über die Grund- und Zusatzverbilligung
Informationsblätter
Informationen über Mietwohnungen
Informationen über Wohneigentum
- Übergang von Mietzinsen nach WEG zu Mietzinsen nach OR (PDF, 122 kB, 16.12.2022)Informationsblatt
- Beendigung der Bundeshilfe nach WEG / Änderung der anwendbaren gesetzlichen Grundlagen (DOCX, 16 kB, 27.11.2018)Vorlagen
- Mietzinserhöhungen bei Wohnungen, die nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) gefördert werden (PDF, 104 kB, 17.02.2017)
- Allgemeine Bedingungen für Mietobjekte (PDF, 156 kB, 08.10.2013)
- Empfehlungen für die Ausgestaltung von Mietverträgen bei Erneuerung ohne Grundverbilligung gemäss dem Wohnbau und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) (PDF, 167 kB, 21.12.2012)
- Empfehlungen für die Ausgestaltung von Mietverträgen nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) (PDF, 146 kB, 21.12.2012)
- Steuerliche Behandlung der Grund- und Zusatzverbilligungen nach dem WEG (PDF, 372 kB, 04.04.1995)Eidg. Steuerverwaltung - April 1995
Weitere Informationen